bannerfries

Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2012) - Niedrigstenergiegebäude ab 2021

Seit Oktober 2009 gilt die »EnEV 2009. Doch schon jetzt ist absehbar, dass es in 2012 eine weitere Novelle der Energieeinsparverordnung geben wird. So hatte es die Bundesregierung bereits 2007 in einer Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen (Integriertes Energie- und Klimaprogramm - IEKP). Gegenüber der EnEV 2009 soll das Anforderungsniveau noch einmal um 30% angehoben werden.

Parallel dazu hat die Europäische Union im Sommer 2010 eine neue Gebäuderichtlinie (»EPBD 2010) beschlossen. Danach sind verschärfte Anforderungen bei Neubauten und Bestandsgebäuden in den Mitgliedsländern einzuführen. Die Richtlinie ist bis Juli 2012 in nationales Recht umzusetzen. Ab 2021 sind alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude auszuführen.

Niedrigstenergiegebäude sind Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

Noch wird die Verschärfung der Anforderungen unter den Gesichtspunkten der Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit kontrovers diskutiert. Vor allem die Immobilienwirtschaft kritisiert die steigenden Anforderungen als unwirtschaftlich.

Weblinks