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Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) / Einführung von EnergieausweisenSeit Oktober 2009 gilt die »EnEV 2009! Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahre 2002 wurde am 24.7.2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2007, Teil 1, Nr. 34) verkündet und gilt seit dem 1.10.2007. Mit der EnEV 2007 wird die »EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Die wesentlichen Neuerungen sind:
Eine Verpflichtung für die Ausstellung eines Energieausweises entsteht immer dann, wenn ein Gebäude verkauft oder vermietet werden soll. Gleiches gilt bei Erneuerungen von Außenbauteilen oder Erweiterungen der beheizten Grundfläche um mehr als 10 m². Die wesentliche Neuerung der EnEV ist das Berechnungsverfahren für Nichtwohngebäude. Diese Gebäude werden auf der Grundlage der neuen DIN V 18599 bilanziert. Die Regelungen für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen entfallen deshalb. Bei der Bilanzierung von Nichtwohngebäuden wird auch der Energiebedarf für Beleuchtung und für Klimatisierung mit berücksichtigt. Hinweis: Die »EnEV 2009 vom 29.4.2009 tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Weblinks
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Für den Neubau von Wohngebäuden wird es keine wesentlichen Änderungen geben. Die Einführung von